GrundsteuerDigital

Die Grundsteuerreform ist da! Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Alle Grundsteuerverpflichteten haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Danach soll eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell alle sieben Jahre erfolgen.
Neue Reformen bringen Veränderungen und führen häufig zu Mehraufwand. Damit Sie bereits heute für Ihre Grundsteuer gerüstet sind, vertrauen wir auf GrundsteuerDigital. GrundsteuerDigital ist die empfohlene Plattform der DATEV zur Lösung der Herausforderungen der Grundsteuerreform. Die Plattform ermöglicht es Ihnen, durch einen geschützten Mandanten-Login einen ganzheitlichen digitalen Grundsteuerprozess von Hinterlegung digitaler Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung), der Eingabe notwendiger Grunddaten bis zur Kontrolle und Freigabe der von unseren Experten angefertigten Erklärungen abzubilden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

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